HÄUFIGE FRAGEN

Veranstaltungssicherheit ist ein umfassender Bereich und nicht selten werden die Augen immer größer und größer und das Nicken immer intensiver und intensiver, wenn wir im Gespräch gemeinsam Antworten auf Ihre Fragen finden. Um Ihnen schon vor einem persönlichen Gespräch den ein oder anderen Aha-Moment zu verschaffen, finden Sie hier kurze Antworten auf einige relevante Fragen rund um unsere Arbeiten, unsere Leistungen und vieles mehr.

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TOP 10 FAQ

Veranstaltungssicherheit

Wann und warum brauche ich ein Sicherheitskonzept für meine Veranstaltungen?

  • Grundsätzlich sollte man als Veranstalter immer dann eine sicherheitstechnische Betrachtung der Veranstaltung oder einzelner Bereiche durchführen, wenn man der Meinung ist, dass es zu kritischen Situationen kommen kann. Das muss nicht immer gleich ein umfangreiches Sicherheitskonzept sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es aber nach § 43 Versammlungsstättenverordnung verpflichtend sein, ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Dies hängt z. B. von der Besucherzahl, der Art oder dem Ort der Veranstaltung und der Höhe des Gefährdungspotenzials ab.
  • Unabhängig davon können einzelne Genehmigungsbehörden (z. B. Gewerbeamt, Ordnungs-/Bauamt, Polizei) unter gewissen Voraussetzungen die Genehmigung einer Veranstaltung von der Erstellung eines Sicherheitskonzeptes abhängig machen.

Hier können Sie eine eigene Gefährdungsbeurteilung für Ihre Veranstaltung durchführen, um Ihr Risikopotential zu erfahren.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und wann braucht man diese bei einer Veranstaltung?

  • Bei einer Gefährdungsbeurteilung für eine Veranstaltung wird systematisch untersucht, welche Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit von Besuchern, Mitwirkenden und Beschäftigten während dieser Veranstaltung auftreten können. Dabei wird einerseits betrachtet, welche Gefährdungen durch die Art der Veranstaltung selbst verursacht werden. Andererseits muss auch analysiert werden, ob durch den Ort, an dem die Veranstaltung stattfindet, und durch äußere Umstände, wie z. B. das Wetter, Gefährdungen verursacht werden können. Ggf. müssen dann noch vertiefend einzelne Teilbereiche einer Veranstaltung, z. B. Höhenarbeiten, im Rahmen einer gesonderten Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden. Aus dieser Analyse und Bewertung der möglichen auftretenden Gefährdungen müssen dann geeignete Maßnahmen abgeleitet werden, um diesen Gefährdungen entgegenzuwirken.
  • Als Arbeitgeber ist man zum Schutz der Beschäftigten aufgrund geltender Gesetze und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen verpflichtet. Für Betreiber einer Versammlungsstätte resultiert diese Verpflichtung aus der  Versammlungsstättenverordnung, für Veranstalter aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und aus der DIN 15750. Wird ein Sicherheitskonzept erstellt, ist eine Gefährdungsbeurteilung natürlich eine wichtige Voraussetzung, da es ansonsten nicht möglich ist, die Gefährdungssituation einzuschätzen und Schutzmaßnahmen festzulegen.

Hier können Sie eine eigene Gefährdungsbeurteilung für Ihre Veranstaltung erstellen um Ihr Risikopotential zu erfahren.

Was muss ich beachten, damit meine Firma Veranstaltungen gesetzeskonform umsetzt?

  • Zuallererst muss abgegrenzt werden, in welcher Rolle man bei der Veranstaltung agiert. Also ob man z. B. als Betreiber des Veranstaltungsortes, als Veranstalter oder als Arbeitgeber (z. B. als Dienstleister) auftritt. Oft agiert man in einer Kombination aus mehreren dieser Funktionen. Dann sollte man sich informieren, welche Gesetze, Vorschriften und anderen Vorgaben auf einen selbst in der jeweiligen Rolle bei der Veranstaltung Anwendung finden.
  • Das sind neben den allgemeinen Regelungen (z. B. in Grundgesetz und BGB) in der Regel Gesetze und Verordnungen aus dem Baurecht der Länder (z. B. die jeweilige Versammlungsstättenverordnung) und aus dem Arbeitsschutz (z. B. Arbeitsschutzgesetz und Vorschriften der Unfallversicherungsträger).
  • Für viele andere Aspekte, die bei einer Veranstaltung eine Rolle spielen können (z. B. Lärm, Jugendschutz, Gewerberecht), existieren ebenfalls gesetzliche Regelungen.
  • Da mit der Größe einer Veranstaltung i. d. R. auch die Zahl und der Umfang der zu beachtenden Vorgaben zunimmt, empfiehlt es sich, ab einer gewissen Größenordnung und/oder Komplexität der Veranstaltung Fachleute aus dem Bereich Veranstaltungssicherheit an der Planung und Durchführung der Veranstaltung zu beteiligen.

Brauche ich bei meinem Messestand oder einer anderen Veranstaltung eine Sicherheitskoordination?

  • Für den Aufbau und die Umsetzung eines Messauftrittes sind i. d. R. mehrere Dienstleister erforderlich. Jeder Arbeitgeber ist dabei für das regelkonforme und sichere Arbeiten seiner eigenen Beschäftigten verantwortlich. Gefährdungen für Beschäftigte und Besucher entstehen aber auch dadurch, dass viele Beteiligten gemeinsam – oft auch zeitgleich – auf einer Produktion arbeiten.
  • Die Sicherheitskoordination der Arbeiten und damit der sogenannte übergeordnete Arbeitsschutz ist dabei Aufgabe des Auftraggebers bzw. Projektverantwortlichen. Dieser muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welche Gefährdungen durch die Zusammenarbeit der einzelnen Beteiligten bei der Projektumsetzung entstehen und mit welchen Maßnahmen diese Gefährdungen vermieden werden sollen. Danach muss er sich mit den einzelnen Dienstleistern und dem Messebetreiber über die Umsetzung der Maßnahmen abstimmen.

Verantwortung/Qualifikation

Wann benötige ich bei Veranstaltungen einen Meister bzw. Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik (VfV)?

  • Aufgaben und Funktion des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik sind in der Versammlungsstättenverordnung geregelt. Dort wird in den §§ 39 und 40 definiert, über welche Kenntnisse der VfV verfügen muss, welche Verantwortung er hat und wann seine Anwesenheit erforderlich ist. Die Übertragung von Unternehmerpflichten auf einen VfV hat schriftlich zu erfolgen.
  • Die Aufgaben eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik werden üblicherweise von einem Meister für Veranstaltungstechnik wahrgenommen, unter bestimmten Umständen können sie aber auch z. B. von einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder anderen qualifizierten Beschäftigten wahrgenommen werden.

Wann brauche ich bei Veranstaltungen welche Qualifikation?

  • Bei der Umsetzung von Veranstaltungen spielen Veranstaltungsleiter und Verantwortliche für Veranstaltungstechnik eine wichtige Rolle. Verantwortliche für Veranstaltungstechnik und Veranstaltungsleiter werden vom Betreiber bzw. Veranstalter berufen. Eine Abgrenzung ihrer Aufgabenbereiche erfolgt in der Versammlungsstättenverordnung.
  • Die Aufgaben eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik werden dabei üblicherweise von einem Meister für Veranstaltungstechnik wahrgenommen, unter bestimmten Umständen können sie aber auch z. B. von einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder anderen qualifizierten Beschäftigten umgesetzt werden.
  • Die notwendige Qualifikation für Veranstaltungsleiter wird im Branchenstandard IGVW-SQO6 folgendermaßen definiert: „Um die genannten Aufgaben auszuführen zu können, braucht es neben fundierten allgemeinen Kenntnissen insbesondere Kenntnisse der Veranstaltungsabläufe, des Veranstaltungsortes sowie der Aufgaben und Funktionen aller an der Veranstaltung Beteiligten. Für die Beauftragung zur Veranstaltungsleitung sind nur Personen geeignet, die das einschlägige branchenspezifische Fachwissen und die praktische Erfahrung aufweisen, um die ihnen obliegenden Aufgaben ausführen zu können.“
  • Außerdem besteht unter bestimmten Voraussetzungen nach § 43 der Versammlungsstättenverordnung die Verpflichtung zur Bestellung eines Ordnungsdienstleiters: „(1) Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten.“ … „(3) Der nach dem Sicherheitskonzept erforderliche Ordnungsdienst muss unter der Leitung eines vom Betreiber oder Veranstalter bestellten Ordnungsdienstleiters stehen.“

Welche Verantwortung habe ich als Projektleiter bei Veranstaltungen?

  • Ist ein Projektleiter vom Auftraggeber mit Leitungsaufgaben betraut, wird er ebenso wie sein Auftraggeber verkehrssicherungspflichtig. Damit ist er also verpflichtet, alles Erforderliche und Zumutbare zu tun, um seinen Auftraggeber und Dritte vor Schäden zu bewahren, die aufgrund der Veranstaltung entstehen können.
  • Verfügt der Projektleiter nicht über die erforderliche Erfahrung oder Qualifikation, sollten externe Berater hinzugezogen werden.

Welche Pflichten habe ich als Auftraggeber, wenn ich mehrere Firmen für die Umsetzung meiner Veranstaltung beauftrage?

  • Gefährdungen für Beschäftigte und Besucher entstehen bei Auf- und Abbau und bei der Durchführung einer Veranstaltung unter anderem dadurch, dass viele Beteiligten gemeinsam – manchmal zeitgleich – auf einer Produktion arbeiten. Der Auftraggeber ist dabei sowohl für die Koordination der Abläufe als auch für die Sicherheitskoordination der Arbeiten und damit vor allem für den sogenannten übergeordneten Arbeitsschutz verantwortlich.
  • Der Auftraggeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welche Gefährdungen durch die Zusammenarbeit der einzelnen Beteiligten bei der Projektumsetzung entstehen und mit welchen Maßnahmen diese Gefährdungen vermieden werden sollen. Danach muss er sich mit den einzelnen Dienstleistern über die Umsetzung der Maßnahmen abstimmen.

Wann benötige ich bei meiner Veranstaltung einen Ordnungsdienstleiter?

  • § 43 der Versammlungsstättenverordnung definiert die Pflicht zur Bestellung eines Ordnungsdienstleiters folgendermaßen:
  • „(1) Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten.“
  • „(3) Der nach dem Sicherheitskonzept erforderliche Ordnungsdienst muss unter der Leitung eines vom Betreiber oder Veranstalter bestellten Ordnungsdienstleiters stehen.“

Wann benötige ich bei meiner Veranstaltung einen Veranstaltungsleiter?

  • § 38 der Versammlungsstättenverordnung definiert die Pflicht zur Bestellung eines Veranstaltungsleiters folgendermaßen: „(2) Während des Betriebes von Versammlungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein.“
  • Im Branchenstandard IGVW-SQO6  heißt es dazu: „Die Anwesenheit mindestens einer mit Leitungskompetenz ausgestatteten entscheidungsbefugten Person für den Zeitraum der Veranstaltung ist erforderlich. Gehört diese Person selber nicht der Leitungsebene des Unternehmens an, ist sie als Veranstaltungsleiter zu beauftragen.“

 

Was sind die Aufgaben eines Veranstaltungsleiters und wann muss dieser bei meiner Veranstaltung vor Ort sein?

  • Nach § 38 Versammlungsstättenverordnung übernimmt der Veranstaltungsleiter die Pflichten des Betreibers, ist also ganz allgemein für die Sicherheit der Veranstaltung, die Einhaltung der Vorschriften, den reibungslosen Betrieb und die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden verantwortlich.
  • Die Versammlungsstättenverordnung sagt zur Anwesenheitspflicht in § 38: „(2) Während des Betriebes von Versammlungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein.“
  • Im Branchenstandard IGVW-SQO6 heißt es in Kap. 6: „Die Anwesenheit mindestens einer mit Leitungskompetenz ausgestatteten entscheidungsbefugten Person für den Zeitraum der Veranstaltung ist erforderlich. Gehört diese Person selber nicht der Leitungsebene des Unternehmens an, ist sie als Veranstaltungsleiter zu beauftragen.“

Brauche ich als Veranstaltungsleiter eine Mindestqualifikation?

  • Die notwendige Qualifikation für Veranstaltungsleiter wird im Branchenstandard IGVW-SQO6 folgendermaßen definiert: „Um die genannten Aufgaben auszuführen zu können, braucht es neben fundierten allgemeinen Kenntnissen insbesondere Kenntnisse der Veranstaltungsabläufe, des Veranstaltungsortes sowie der Aufgaben und Funktionen aller an der Veranstaltung Beteiligten. Für die Beauftragung zur Veranstaltungsleitung sind nur Personen geeignet, die das einschlägige branchenspezifische Fachwissen und die praktische Erfahrung aufweisen, um die ihnen obliegenden Aufgaben ausführen zu können.“

Infektionsschutz/Hygiene

Wann brauche ich bei meiner Veranstaltung ein Infektionsschutzkonzept?

  • Die Pflicht zur Erstellung eines Infektionsschutzkonzeptes ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes und ggf. aus Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften der Bundesländer, z. B. zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2.

Hier können Sie eine eigene infektionsrisikorelevante Gefährdungsbeurteilung für Ihre Veranstaltung durchführen, um Ihr Risikopotential zu erfahren.

Kann ich in Pandemie-Zeiten Veranstaltungen durchführen?

  • In den entsprechenden Vorschriften des Bundes und der Länder zur Bekämpfung von Pandemien – z.B. zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 – werden die Bedingungen definiert, unter denen Veranstaltungen möglich sind. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Infektionsschutzkonzepte der Veranstalter. In diesen Infektionsschutzkonzepten müssen die Veranstalter die Maßnahmen beschreiben, mit denen sie die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten verhindern wollen.
  • Wichtig ist für Veranstalter dabei eine frühzeitige Kontaktaufnahme und ein dauerhafter Austausch mit den Genehmigungsbehörden. Damit kann sichergestellt werden, dass behördlichen Vorgaben entsprochen und der dynamischen Entwicklung während einer Pandemie mit passgenauen Maßnahmen entgegengewirkt wird.

Was ist bei Veranstaltungen der Unterschied zwischen einem Infektionsschutzkonzept, Hygienekonzept und Hygieneplan?

  • Im übergeordneten Infektionsschutzkonzept des Veranstalters sind alle Maßnahmen enthalten, mit denen die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten verhindert werden sollen.
  • Ein Hygieneplan oder auch Hygienekonzept wiederum umfasst die Gesamtheit der Maßnahmen, die zur Einhaltung eines definierten Hygienelevels notwendig sind. Hier liegt der Fokus also mehr auf den allgemeinen, grundsätzlich notwendigen Hygienemaßnahmen.
  • Dienstleister aus den Bereichen Catering und Reinigung müssen eigene Hygienekonzepte erstellen, in denen sie dann z. B. Angaben zu den Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich machen müssen, der Caterer erstellt außerdem noch ein Konzept zur Lebensmittelhygiene. Aufgrund einer erhöhten allgemeinen Infektionsgefahr kann es notwendig sein, dass auch andere Dienstleister eigene Hygienekonzepte als Teil eines Infektionsschutzkonzeptes erstellen

Arbeitsschutz/Mitarbeiter

Was macht ein Ersthelfer bei Veranstaltungen?

  • Ersthelfer sind Personen, die in Erster Hilfe ausgebildet sind. Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt im Rahmen eines Erste-Hilfe-Lehrgangs. Ersthelfer müssen ihr Wissen und ihre Fähigkeiten alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training auffrischen.
  • Ersthelfer werden in Unternehmen eingesetzt, um die Erste Hilfe für die Beschäftigten sicherzustellen. Das gilt auch für den Einsatz der Beschäftigten bei Veranstaltungen.

Wie viele Ersthelfer viele benötige ich für die Umsetzung meiner Veranstaltungsprojekte?

  • Die Mindestanzahl von Ersthelfern ergibt sich für einen einzelnen Betrieb aus § 26 der DGUV Vorschrift 1. Dort ist auch formuliert, dass sich mehrere an einem Projekt Beteiligte untereinander über die Einsetzung der erforderlichen Ersthelfer abstimmen können: „Werden mehrere Unternehmer in einer Betriebsstätte oder auf Baustellen tätig, können sie sich wegen des Einsatzes der Ersthelfer absprechen. Wird in einem Fremdbetrieb gearbeitet, kann in Absprache mit diesem auf die Erste-Hilfe-Organisation dieses Betriebes zurückgegriffen werden.“

Was muss ich tun bei einem Arbeitsunfall bei Veranstaltungen?

  • Zuallererst müssen ggf. Erste-Hilfe- bzw. Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden und die Unfallstelle muss gesichert werden. Dann sollten eventuelle Verletzte einen Durchgangsarzt aufsuchen. Das sind von den Berufsgenossenschaften bestellte Ärzte mit besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Abschließend muss eine Unfallmeldung an die zuständige Berufsgenossenschaft erfolgen.

Wann benötige ich einen SIGEKO für meine Veranstaltungen und Messeauftritte?

  • SIGEKO ist die Abkürzung für Sicherheits- und Gesundheitskoordinator. Die Pflicht zur Einsetzung eines SIGEKOs begründet die Baustellenverordnung (BaustellV). Der SIGEKO ist danach ganz allgemein für die Erarbeitung und Umsetzung eines Sicherheits- und Gesundheitsplans, also für die Koordination des Arbeitsschutzes bei der Planung und Umsetzung eines Projektes verantwortlich. Die Einsetzung von SIGEKOs wird auch bei großen und komplexen Veranstaltungen außerhalb von Versammlungsstätten immer mehr zur üblichen Praxis.

Was ist im Besonderen zu beachten, wenn ich mehrere Firmen für die Umsetzung meiner Veranstaltung beauftragen muss?

  • Gefährdungen für Beschäftigte und Besucher entstehen bei Auf- und Abbau und bei der Durchführung einer Veranstaltung unter anderem dadurch, dass viele Beteiligten gemeinsam – manchmal zeitgleich – auf einer Baustelle arbeiten. Der Auftraggeber ist dabei sowohl für die Koordination der Abläufe als auch für die Sicherheitskoordination der Arbeiten und damit vor allem für den sogenannten übergeordneten Arbeitsschutz verantwortlich.
  • Er muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welche Gefährdungen durch die Zusammenarbeit der einzelnen Beteiligten bei der Projektumsetzung entstehen und mit welchen Maßnahmen diese Gefährdungen vermieden werden sollen. Danach muss er sich mit den einzelnen Dienstleistern über die Umsetzung der Maßnahmen abstimmen.

Muss ich die Vorgaben zum Arbeitsschutz bei Veranstaltungen beachten und kontrollieren?

  • Arbeitgeber sind zum Schutz ihrer Beschäftigten aufgrund geltender Gesetze und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften verpflichtet. Gefährdungen für Beschäftigte entstehen bei Auf- und Abbau und bei der Durchführung einer Veranstaltung unter anderem dadurch, dass viele Beteiligten gemeinsam – manchmal zeitgleich – auf einer Baustelle arbeiten. Der Auftraggeber ist dabei sowohl für die Koordination der Abläufe als auch für die Sicherheitskoordination der Arbeiten und damit vor allem für den sogenannten übergeordneten Arbeitsschutz verantwortlich.

Unternehmen ESC

In welchen Leistungsbereichen der Veranstaltungswirtschaft ist ESC tätig?

  • ESC hat sich komplett auf den Bereich Veranstaltungssicherheit fokussiert. Zum Leistungsportfolio gehören sogenannte Komplementärleistungen, mit denen wir zielgerichtet und hochspezialisiert die Projekte unserer Kunden im Full Service umsetzen.
  • Wichtig ist hier: Wir organisieren keine Events, machen keine technische Planung und stellen auch kein Securitypersonal! Warum ist das wichtig für Sie? Weil wir uns voll uns ganz auf unsere Kernkompetenz konzentrieren. Wir machen nichts anderes und haben genau deshalb für Sie hocheffiziente Prozesse entwickelt, die wir für alle unsere Kunden lösungsorientiert umsetzen.

Welche Projektarten/Veranstaltungen setzt ESC um?

  • Wir sind komplett flexibel in allen Arten von Veranstaltungen und Messen tätig. Ein großer Teil unserer Projekte sind Firmenproduktionen im industriellen Bereich, darüber hinaus sind wir im Bereich Universitäten/Hochschulen, Betreiber, Sport, Kultur und Festivals tätig.        

Welche Qualifikationen hat ESC im Veranstaltungsbereich?

  • Unsere Qualifikationen haben den Fokus Veranstaltungs- und Arbeitssicherheit, darüber hinaus haben wir unter anderem Spezialisten aus dem Bereichen Hygiene, Brandschutz, Psychologie und Architektur. Eine genaue Übersicht und detaillierte Beschreibungen über alle unsere Qualifikationen finden Sie hier: ESC-Qualifikationen.

An welchen Standorten hat ESC lokale Partner aus dem Bereich der Veranstaltungswirtschaft?

  • Unser Netzwerk wächst ständig. Hier sehen Sie den aktuellen Stand zu unseren Standorten und Spezialisten in unserem Netzwerk

Wie lange gibt es ESC?

  • Event Safety Consult selbst wurde 2015 gegründet.

Wie viel Erfahrung hat ESC mit Veranstaltungen und in der Sicherheitsfachplanung?

  • Sven Hansen ist seit 20 Jahren im Veranstaltungsbereich tätig und hat seine Meisterausbildung 2008 und die Fachmeisterausbildung 2013 abgeschlossen. Seit 2010 beschäftigt sich Sven Hansen mit der Entwicklung und Umsetzung von Sicherheitskonzepten.  
  • Je nach an dem Projekt beteiligten Fachplanern haben diese bis zu 30 Jahren Erfahrung in den jeweiligen Fachgebieten.

Hat ESC Veranstaltungen als Referenzprojekte?

  • Sie sehen hier den aktuellen Stand der Anzahl unserer bisher durchgeführten Projekte.
  • Auf unserer Homepage sehen Sie eine Projektauswahl. Sprechen Sie uns an, falls Sie weitere Informationen zu unseren Referenzen benötigen.

Sind die Kunden zufrieden mit ESC und mit den von Event Safety Consult realisierten Veranstaltungen?

Kundenzufriedenheit ist eines unserer Hauptanliegen. Sie können sich hier über die jeweiligen Feedbacks unserer Kunden informieren.

In welchen Verbänden/Vereinen der Veranstaltungswirtschaft ist ESC organisiert und aktiv?

  • Wir sind in mehreren Verbänden Mitglied und aktiv in der Verbandsarbeit tätig. Eine genaue Übersicht und Links zu den Verbandsseiten finden Sie hier.
  • Durch die Vorstandsarbeit als stellvertretender Vorsitzender im Bundesverband Veranstaltungssicherheit bvvs ist Sven Hansen maßgeblich an der Erstellung von Branchenstandards beteiligt und im Engen Austausch mit anderen Verbänden und den politischen Entscheidungsträgern.
  • Durch die Aufgaben im Auftrag der Deutschen Prüfstelle für Veranstaltungstechnik DPVT ist Sven Hansen als Beiratsmitglied, Zertifizierer der Unternehmensaudits und Prüfungsausschussvertreter des DPVT beim Fachmeister für Veranstaltungssicherheit eng vernetzt mit der Branche und gestaltet die Standards von morgen mit.

Inwiefern profitiere ich von den ESC-Verbandsaktivitäten?

  • Ihre Vorteile liegen hier auf der Hand: Zum einen, da eng vernetzt sowohl in Deutschland als auch in Europa, bekommen wir sehr früh mit, was die Standards von morgen werden, und gestalten diese so weit als möglich mit. Somit können wir Sie bei den bei Ihrem Projekt aufkommenden Fragen bestmöglich beraten.

ESC Leistungen

Muss ich die Umsetzung meines Sicherheitskonzeptes bei meinen Veranstaltungen allein durchführen?

  • Nein, wir unterstützen Sie jederzeit und bei Bedarf. Unsere Konzepte werden oft von den Auftraggebern selbst umgesetzt, aber auch im Full Service mit einer Vor-Ort-Koordination durch einen Verantwortlichen. 

Wie kann ich mich intern für meine Veranstaltungen qualifizieren?

  • Wir beraten Sie individuell, welche Kurse für Sie oder Ihr Team geeignet sind. Darüber hinaus konzipieren wir gerne ein individuelles Seminar für das Briefing Ihres Teams, z. B. zur eigenständigen Umsetzung von ESC-Sicherheitsmanagementsystemen oder Sicherheitskonzepten.

Sind die Leistungen der ESC für meine Veranstaltungen nur komplett oder auch einzeln buchbar?

  • Unsere Leistungen sind adaptiv und können individuell je nach Ihrem Bedarf gebucht werden. 

In welchen Sprachen kann ich die ESC-Konzepte und -Dokumente für meine Veranstaltungen bekommen?

  • Mehrsprachigkeit von Sicherheitskonzepten und Genehmigungsunterlagen ist für uns Standard. Neben Englisch, Italienisch, Chinesisch und Japanisch können wir in noch 24 weitere europäische und asiatische Sprachen übersetzen.

Wie kompliziert und aufwendig ist eine mehrsprachige Umsetzung für meine Veranstaltungen?

  • Durch unser Translation Memory System sind große Teile unserer Konzepte und vor allem branchen-spezifische Fachterminologien schon vorbereitet und eingelesen. Somit können wir schnell liefern und die Kosten für Sie sind optimiert, da Sie nur den tatsächlichen individuellen Übersetzungsaufwand ausgleichen müssen.

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